Handwerkerbonus 2024

Handwerkerbonus Küche

Förderung von 2024 bis 2025

Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet. Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person im Jahr 2025 geltend gemacht werden.

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DIE FÖRDERUNG

Der Handwerkerbonus gilt ab 1. März 2024 und soll Anreize für Umbauten, Sanierungen oder die Wohnraumschaffung setzen. Zudem werden damit auch Handwerksbetriebe in Österreich unterstützt und KundInnen finanziell entlastet. Einreichungen zu dieser Förderung sind ab 15. Juli 2024 möglich – natürlich rückwirkend.

WAS WIRD GEFÖRDERT

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Maßanfertigungen, Fliesenlegen, elektrische und sanitäre Arbeiten und vieles andere mehr. Also alles Arbeiten, die Sie bei der Neuanschaffung oder Renovierung einer Küche auch tatsächlichen in Anspruch nehmen werden.

DIE HÖHE DER FÖRDERUNG

Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Person sowie Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Gefördert werden 20% der tatsächlichen Kosten. Im Jahr 2024 sind somit Rechnungen um 10.000 Euro erforderlich, um den vollen Förderbetrag zu erhalten.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE

Im Rahmen der Anschaffung Ihrer neuen Küche wird es einige Positionen an Arbeitsleistungen von Handwerkern geben, die für die komplette Errichtung notwendig sind. Wir unterstützen Sie dabei sowohl bei der Beratung als auch bei der korrekten Ausführung Ihres Rechnungsbeleges. Ihre Küchenfachberaterin oder Ihr Küchenfachberater unterstützen Sie dabei gerne.

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2024-05-21T08:12:40+02:00
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